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07Architektur

Machbarkeitsstudie: klären, bevor Sie sich festlegen

Vor dem Kauf oder Projektstart klären, was zulässig ist, was es ungefähr kostet und ob es sich rechnet.
  • LP 1–2
  • Architektur
  • Deutschlandweit

01Überblick

Worum es geht

Bevor Sie ein Grundstück kaufen oder ein Projekt anstoßen, lohnt sich die Frage: Was darf hier gebaut werden, was kostet das ungefähr, und rechnet es sich? Wir ermitteln die Grundlagen: Festsetzungen des Bebauungsplans oder die Zulässigkeit nach Baugesetzbuch, Grundstückszuschnitt, Abstandsflächen, Erschließung, Bestand und Nutzungsmöglichkeiten.

Daraus entstehen Testentwürfe, ein Raum- und Funktionsprogramm und eine erste Kostenschätzung. Bei Bestandsobjekten ergänzt die technische Substanzerkundung das Bild. Sie erhalten eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage, bevor größere Summen gebunden sind. Alles Wesentliche steht in einem kurzen Bericht. Das Angebot richtet sich an Investoren, Bauträger, Eigentümer und Käufer, die ein Vorhaben prüfen wollen.

Einordnung in die HOAI

Grundlagenermittlung ist Leistungsphase 1. Machbarkeitsstudie, Standortanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nennt die HOAI als Besondere Leistungen; sie werden gesondert vereinbart.

02Leistungsumfang

Was Sie erhalten

8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.

  1. 01Klärung von Aufgabenstellung, Ziel und Rahmen des Vorhabens
  2. 02Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach Bebauungsplan oder Baugesetzbuch
  3. 03Ortsbesichtigung und Standortanalyse
  4. 04Auswertung vorhandener Unterlagen und Bestandspläne
  5. 05Raum- und Funktionsprogramm
  6. 06Testentwürfe zur Bebaubarkeit und Ausnutzung
  7. 07Erste Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  8. 08Kurzbericht mit Empfehlung und nächsten Schritten

03Leistungsphasen

Wo „Machbarkeit“ in der HOAI steht

Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.

Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.

  • LP 1

    Klären, was gebraucht wird

    Grundlagenermittlung

    Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Eine klar beschriebene Aufgabenstellung
    • Eine erste Einschätzung zu Machbarkeit und Untersuchungsbedarf
    • Entscheidungshilfen für die Auswahl weiterer Fachplaner

    Architektur in dieser Phase

    • Aufgabenstellung auf Grundlage Ihrer Vorgaben klären
    • Ortsbesichtigung
    • Beraten zum gesamten Untersuchungsbedarf
    • Ergebnisse zusammenfassen und dokumentieren
  • LP 2

    Lösungen vergleichen

    Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

    Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Planungskonzept mit Varianten in Zeichnungen
    • Kostenschätzung nach DIN 276
    • Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen
    • Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit

    Architektur in dieser Phase

    • Grundlagen analysieren, Zielvorstellungen abstimmen und auf Zielkonflikte hinweisen
    • Vorplanung mit Varianten nach gleichen Anforderungen erarbeiten und bewerten
    • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
    • Kostenschätzung und Terminplan

04Auftraggeber

Für wen wir das tun

Diese Leistung beauftragen vor allem:

  • 01

    Investoren und Bauträger

  • 02

    Grundstückskäufer

  • 03

    Eigentümer mit Entwicklungsabsicht

  • 04

    Gewerbliche Nutzer vor Standortentscheidungen

05Häufige Fragen

Fragen zu „Machbarkeit“

Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.

Immer dann, wenn eine größere Entscheidung ansteht und wesentliche Fragen offen sind: Grundstückskauf, Umnutzung, Aufstockung, Nachverdichtung. Die Studie kostet einen Bruchteil der späteren Planung und kann verhindern, dass Sie auf einer falschen Annahme aufbauen.

Maßgeblich ist, ob ein Bebauungsplan gilt (§ 30 Baugesetzbuch), das Grundstück im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegt (§ 34) oder im Außenbereich (§ 35). Daraus ergeben sich Art und Maß der zulässigen Nutzung. Zusätzlich greift die Landesbauordnung, etwa bei Abstandsflächen. Wir werten diese Quellen für Sie aus und stimmen auf Wunsch die Genehmigungsfähigkeit mit der Bauaufsicht vor.

Eine Machbarkeitsstudie ist eine fachliche Einschätzung auf Basis der verfügbaren Unterlagen, keine Genehmigung. Verbindlichkeit schafft erst eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag. Wir benennen deshalb, welche Annahmen wir getroffen haben und was noch zu klären ist.

Das entscheiden zwei Fragen. Erstens: Was erlaubt das Baurecht? Bebauungsplan, Abstandsflächen, Geschosszahl und Denkmalschutz setzen Grenzen. Zweitens: Was trägt das Gebäude? Fundamente, Wände und Decken müssen die zusätzlichen Lasten aufnehmen können, oder sie müssen verstärkt werden.

Ein Praxishinweis: Liegt das Gebäude nach der Aufstockung höher als sieben Meter (gemessen nach der Landesbauordnung), gehört es mindestens zur Gebäudeklasse 4. Dann gelten strengere Anforderungen, etwa die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Wir klären beides, bevor die eigentliche Planung beginnt.

Passende LeistungenUmbau und SanierungStatik im UmbauMachbarkeit

06Weiterlesen

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    Gutachten und Schadensanalyse

    Belastbare Einschätzungen zu Rissen, Setzungen und Tragfähigkeit, auch vor dem Kauf einer Immobilie.

Machbarkeit

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.