Architektur
Entwurf und Vorplanung
Aus Ihren Anforderungen wird ein Konzept, das Sie vergleichen und beurteilen können: mit Varianten, Kostenrahmen und Tragwerksidee.
07Architektur
01Überblick
Bevor Sie ein Grundstück kaufen oder ein Projekt anstoßen, lohnt sich die Frage: Was darf hier gebaut werden, was kostet das ungefähr, und rechnet es sich? Wir ermitteln die Grundlagen: Festsetzungen des Bebauungsplans oder die Zulässigkeit nach Baugesetzbuch, Grundstückszuschnitt, Abstandsflächen, Erschließung, Bestand und Nutzungsmöglichkeiten.
Daraus entstehen Testentwürfe, ein Raum- und Funktionsprogramm und eine erste Kostenschätzung. Bei Bestandsobjekten ergänzt die technische Substanzerkundung das Bild. Sie erhalten eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage, bevor größere Summen gebunden sind. Alles Wesentliche steht in einem kurzen Bericht. Das Angebot richtet sich an Investoren, Bauträger, Eigentümer und Käufer, die ein Vorhaben prüfen wollen.
Einordnung in die HOAI
Grundlagenermittlung ist Leistungsphase 1. Machbarkeitsstudie, Standortanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nennt die HOAI als Besondere Leistungen; sie werden gesondert vereinbart.
02Leistungsumfang
8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.
03Leistungsphasen
Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.
Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.
LP 1
Grundlagenermittlung
Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 2
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
04Auftraggeber
Diese Leistung beauftragen vor allem:
Investoren und Bauträger
Grundstückskäufer
Eigentümer mit Entwicklungsabsicht
Gewerbliche Nutzer vor Standortentscheidungen
05Häufige Fragen
Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.
Immer dann, wenn eine größere Entscheidung ansteht und wesentliche Fragen offen sind: Grundstückskauf, Umnutzung, Aufstockung, Nachverdichtung. Die Studie kostet einen Bruchteil der späteren Planung und kann verhindern, dass Sie auf einer falschen Annahme aufbauen.
Maßgeblich ist, ob ein Bebauungsplan gilt (§ 30 Baugesetzbuch), das Grundstück im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegt (§ 34) oder im Außenbereich (§ 35). Daraus ergeben sich Art und Maß der zulässigen Nutzung. Zusätzlich greift die Landesbauordnung, etwa bei Abstandsflächen. Wir werten diese Quellen für Sie aus und stimmen auf Wunsch die Genehmigungsfähigkeit mit der Bauaufsicht vor.
Eine Machbarkeitsstudie ist eine fachliche Einschätzung auf Basis der verfügbaren Unterlagen, keine Genehmigung. Verbindlichkeit schafft erst eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag. Wir benennen deshalb, welche Annahmen wir getroffen haben und was noch zu klären ist.
Das entscheiden zwei Fragen. Erstens: Was erlaubt das Baurecht? Bebauungsplan, Abstandsflächen, Geschosszahl und Denkmalschutz setzen Grenzen. Zweitens: Was trägt das Gebäude? Fundamente, Wände und Decken müssen die zusätzlichen Lasten aufnehmen können, oder sie müssen verstärkt werden.
Ein Praxishinweis: Liegt das Gebäude nach der Aufstockung höher als sieben Meter (gemessen nach der Landesbauordnung), gehört es mindestens zur Gebäudeklasse 4. Dann gelten strengere Anforderungen, etwa die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Wir klären beides, bevor die eigentliche Planung beginnt.
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