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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Planungs- und Ingenieurleistungen von KASH Architektur & Ingenieurbüro.
  • Stand: Oktober 2026
Inhalt dieser Seite

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge über Planungs- und Ingenieurleistungen zwischen der KP6 GmbH & Co. KG, die unter der Bezeichnung KASH Architektur & Ingenieurbüro auftritt (im Folgenden „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber. Sie gelten gegenüber Unternehmern und gegenüber Verbrauchern, soweit sie Vertragsbestandteil werden. Für die Nutzung dieser Website gelten sie nicht.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Leistungen folgen den Leistungsphasen der HOAI. Werden nicht alle Phasen übertragen, schuldet der Auftragnehmer nur die übertragenen Phasen. Besondere Leistungen, zum Beispiel BIM-Modellierung, Bauvoranfrage oder Machbarkeitsstudie, gehören nur dazu, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

(3) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Mehrleistungen werden gesondert vergütet, wenn ein Änderungswunsch des Auftraggebers sie verursacht.

(4) Berufs- und Bauordnungsrecht sind Sache der Länder. Öffentlich-rechtliche Anforderungen, etwa an die Berechtigung zur Erstellung von Bauvorlagen und Nachweisen, richten sich nach dem Recht des Landes, in dem gebaut wird. Der Auftragnehmer sagt dem Auftraggeber, wenn für eine Aufgabe eine Eintragung oder Qualifikation nötig ist, die er nicht hat, und nennt in diesem Fall, wer sie übernehmen kann.

§ 3 Honorar und Zahlung

(1) Das Honorar wird vor Beginn der Leistung in Textform vereinbart (§ 7 HOAI). Verbraucher werden vor ihrer verbindlichen Erklärung in Textform darauf hingewiesen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die Tafelwerte der HOAI vereinbart werden kann.

(2) Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Nebenkosten werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.

(3) Abschlagszahlungen können nach Leistungsfortschritt verlangt werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(4) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unberührt bleibt sein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung, die für die Leistung nötig sind, rechtzeitig und vollständig, zum Beispiel Bestandspläne, Baugrundgutachten, frühere Genehmigungen und Angaben zum Nutzungszweck. Er trifft die Entscheidungen, die ihm obliegen, zügig.

(2) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht erbringt, verlängern sich die Fristen entsprechend. Mehraufwand, der dadurch entsteht, wird nach Vereinbarung vergütet.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer sie in Textform als verbindlich bezeichnet hat.

(2) Fristen verlängern sich angemessen, wenn Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, zum Beispiel Wartezeiten bei Behörden oder fehlende Unterlagen. Dauer und Ausgang von Genehmigungsverfahren liegen nicht in seiner Hand.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf, und dann nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt, derzeit je Versicherungsfall 3.000.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden (pauschal); Jahreshöchstleistung: das Dreifache. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer eine höhere Haftung nach Absatz 1 trifft.

(4) Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

§ 7 Urheberrecht und Nutzung

(1) Pläne, Berechnungen, Modelle und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt, soweit das Gesetz sie schützt.

(2) Nach vollständiger Zahlung darf der Auftraggeber die Unterlagen für das vereinbarte Vorhaben nutzen. Weitergabe an Dritte und Nutzung für andere Vorhaben bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

(3) Der Auftragnehmer nennt das Vorhaben nur mit Zustimmung des Auftraggebers als Referenz. Er zeigt Referenzen ohne Hausnummer und nennt den Namen des Bauherrn nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die das Gesetz oder eine Behörde offenzulegen verlangt. Die Berufspflichten des Auftragnehmers zur Verschwiegenheit bleiben unberührt.

(2) Wie der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Kündigung

(1) Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt, auch das Recht jeder Seite zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers nach § 650r BGB.

(2) Bei einer Kündigung vergütet der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen. Für nicht erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Regeln.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung

Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG): Nein. Wir sind dazu weder bereit noch verpflichtet.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt es nur, soweit nicht zwingende Vorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.