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11Ingenieurbau

Bestandserfassung und Ertüchtigung von Tragwerken

Wir erfassen, was gebaut wurde, rechnen nach, was es trägt, und entwickeln Verstärkungen, die zum Gebäude passen.
  • LP 1–3
  • Ingenieurbau
  • Deutschlandweit

01Überblick

Worum es geht

Bei älteren Gebäuden fehlen oft Pläne, Berechnungen oder beides. Wir erfassen das Tragwerk vor Ort: Wandstärken, Deckenaufbauten, Spannrichtungen, Auflager und sichtbare Schäden. Wo es nötig ist, veranlassen wir Sondierungsöffnungen und Materialprüfungen durch Fachlabore. Aus den Ergebnissen entstehen Planunterlagen oder ein Bestandsmodell, auf denen alle weiteren Planungen aufbauen.

Anschließend rechnen wir den Bestand für die vorgesehene Nutzung nach und vergleichen die vorhandene Tragfähigkeit mit den Anforderungen. Reicht sie nicht, entwickeln wir Verstärkungen und stellen Varianten gegenüber. So wissen Sie vor dem Umbau, was trägt, was nicht und welchen Aufwand die Ertüchtigung ungefähr bedeutet.

Einordnung in die HOAI

Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung sind Besondere Leistungen der Grundlagenermittlung; die Nachrechnung ist Teil der Tragwerksplanung im Bestand.

02Leistungsumfang

Was Sie erhalten

8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.

  1. 01Aufnahme des Tragwerks vor Ort mit Aufmaß und Fotodokumentation
  2. 02Planunterlagen oder Bestandsmodell als Grundlage der weiteren Planung
  3. 03Sondierungen und Materialprüfungen durch beauftragte Fachlabore
  4. 04Nachrechnung des Bestands für die vorgesehene Nutzung
  5. 05Vergleich von Ist-Tragfähigkeit und Anforderungen
  6. 06Verstärkungs- und Ertüchtigungskonzepte mit Varianten
  7. 07Statischer Nachweis der gewählten Verstärkung
  8. 08Dokumentation des erfassten Zustands für Ihre Unterlagen

03Leistungsphasen

Wo „Bestandserfassung“ in der HOAI steht

Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.

Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.

  • LP 1

    Klären, was gebraucht wird

    Grundlagenermittlung

    Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Eine klar beschriebene Aufgabenstellung
    • Eine erste Einschätzung zu Machbarkeit und Untersuchungsbedarf
    • Entscheidungshilfen für die Auswahl weiterer Fachplaner

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Planungsabsichten zusammenstellen und im Benehmen mit der Objektplanung klären
    • Vorhandene Unterlagen und Bestand sichten
  • LP 2

    Lösungen vergleichen

    Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

    Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Planungskonzept mit Varianten in Zeichnungen
    • Kostenschätzung nach DIN 276
    • Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen
    • Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Statisch-konstruktive Beratung zu Standsicherheit, Gebrauchsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
    • Tragwerkslösungen vergleichen: Baustoffe, Bauarten, Konstruktionsraster, Gründungsart
    • Mitwirken bei Kostenschätzung und Terminplanung
  • LP 3

    Den Entwurf durcharbeiten

    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

    Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Durchgearbeitete Entwurfszeichnungen, bei Gebäuden meist im Maßstab 1:100
    • Objektbeschreibung
    • Kostenberechnung nach DIN 276 im Vergleich zur Kostenschätzung
    • Fortgeschriebener Terminplan

    Ingenieurbau in dieser Phase

    • Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
    • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
    • Hauptabmessungen und konstruktive Details festlegen
    • Mengen für Betonstahl, Stahl und Holz überschlägig ermitteln

04Auftraggeber

Für wen wir das tun

Diese Leistung beauftragen vor allem:

  • 01

    Eigentümer von Altbauten

  • 02

    Käufer von Bestandsimmobilien

  • 03

    Planungsbüros, die im Bestand arbeiten

  • 04

    Bauträger und Investoren

05Häufige Fragen

Fragen zu „Bestandserfassung“

Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.

Dann beginnt die Arbeit mit dem Aufmaß. Wir messen, dokumentieren und leiten Bauweise und Spannrichtungen aus dem Befund ab. Wo das nicht reicht, öffnen wir gezielt Stellen oder lassen Material prüfen. Zusätzlich kann bei der Bauaufsicht eine Bauakte vorhanden sein, die Hinweise gibt.

Nicht automatisch. Ein bestehendes Gebäude genießt grundsätzlich Bestandsschutz, solange es genutzt wird wie bisher. Ändern Sie Nutzung oder Konstruktion, wird geprüft, ob der Bestand die neuen Anforderungen erfüllt. Welche Maßstäbe dann gelten, klären wir im Einzelfall mit Ihnen und gegebenenfalls mit dem Prüfingenieur.

Das hängt von Art und Umfang ab, deshalb nennen wir keine Pauschalwerte. Wir stellen Varianten gegenüber, etwa Verstärken, Ersetzen oder Lasten umverteilen, und ordnen sie nach Aufwand, Eingriffstiefe und Wirkung. So können Sie entscheiden, bevor die Ausführung beginnt.

06Weiterlesen

Verwandte Leistungen

Bestandserfassung

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.