Architektur
Bauantrag und Genehmigungsplanung
Wir bringen Ihr Vorhaben genehmigungsfähig zu Papier, reichen es ein und begleiten das Verfahren bis zum Bescheid.
01Architektur
01Überblick
Am Anfang steht die Frage, was gebaut werden soll und was das Grundstück oder das vorhandene Gebäude zulässt. Wir klären Bedarf, Budgetrahmen und Randbedingungen, schauen uns den Ort an und entwickeln daraus Varianten, die Sie vergleichen können. In der Entwurfsplanung wird die gewählte Variante zu Grundrissen, Schnitten und Ansichten ausgearbeitet, meist im Maßstab 1:100, mit Kostenberechnung nach DIN 276 und einem ersten Terminrahmen.
Die Tragwerksplanung arbeitet von Anfang an mit. So legen Sie Spannweiten, Stützenraster und Gründung fest, solange sich das noch günstig ändern lässt. Am Ende halten Sie einen Entwurf in der Hand, den Sie, die Bauaufsicht und die weiteren Fachplaner auf gleicher Grundlage beurteilen können.
Einordnung in die HOAI
Entspricht den Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI). Die Bauvoranfrage ist eine Besondere Leistung und wird gesondert vereinbart.
02Leistungsumfang
8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.
03Leistungsphasen
Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.
Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.
LP 1
Grundlagenermittlung
Am Anfang steht die Aufgabe: Was soll entstehen, was ist vorhanden, und welche Fachleute braucht das Vorhaben?
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 2
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Aus der Aufgabe entstehen Varianten. Sie sehen, was möglich ist, was es ungefähr kostet und wo Zielkonflikte liegen.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 3
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Die gewählte Variante wird detailliert. Alle Fachplanungen werden einbezogen, die Kosten werden berechnet.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
04Auftraggeber
Diese Leistung beauftragen vor allem:
Bauherren von Ein- und Mehrfamilienhäusern
Eigentümer, die anbauen oder aufstocken möchten
Bauträger und Investoren
Gewerbliche Bauherren
05Häufige Fragen
Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.
Die Vorplanung (Leistungsphase 2) zeigt, welche Lösungen grundsätzlich möglich sind. Sie vergleichen Varianten und entscheiden sich für eine Richtung. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) arbeitet diese Richtung durch: mit durchgearbeiteten Zeichnungen, einer Objektbeschreibung und einer Kostenberechnung. Erst auf dieser Grundlage lässt sich ein Bauantrag sinnvoll erstellen.
Ja. Werden nicht alle Leistungsphasen übertragen, dürfen nach § 8 Absatz 1 HOAI nur die übertragenen Phasen berechnet werden. Die Vereinbarung erfolgt in Textform. Sie können zuerst Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragen und danach entscheiden, ob und mit wem Sie weiterplanen.
Die Kostenschätzung der Vorplanung ist eine überschlägige Ermittlung. Die Kostenberechnung der Entwurfsplanung baut auf durchgearbeiteten Zeichnungen und Mengen auf und ist deutlich genauer. Verbindliche Preise liegen aber erst vor, wenn Firmenangebote eingeholt wurden. Das geschieht bei Ausschreibung und Vergabe.
Meist beides, aber nicht immer in einer Person. Die Objektplanung, also Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Bauleitung, liegt traditionell bei Architekten. Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich die Statik, liegt bei Bauingenieuren. Bei einem Neubau brauchen Sie in der Regel beide Leistungen. Bei einem Wanddurchbruch genügt oft ein Tragwerksplaner, bei einem Bauantrag für ein einfaches Vorhaben eine bauvorlageberechtigte Person.
Bei uns kommen beide Leistungen aus einem Büro. Das spart Schnittstellen und Abstimmungsrunden. Welche Berufsbezeichnungen und Kammereintragungen unser Büro führt, steht auf der Seite Qualifikation und im Impressum.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung
Die Landesbauordnungen teilen Gebäude in fünf Klassen ein, vor allem nach Höhe und Zahl der Nutzungseinheiten. In Bremen und Niedersachsen gilt: Gebäudeklasse 1 bis 3 reicht bis sieben Meter Höhe, Gebäudeklasse 4 bis dreizehn Meter, Gebäudeklasse 5 umfasst alle übrigen Gebäude. Von der Klasse hängt ab, wer den Standsicherheitsnachweis erstellen darf, ob er bauaufsichtlich geprüft wird und welche Brandschutzanforderungen gelten.
Für Sie heißt das: Schon wenige Dezimeter Höhe können beim Aufstocken oder Ausbauen zu einer höheren Klasse führen und Aufwand und Kosten verändern. Wir prüfen die Einstufung deshalb früh.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungUmbau und Sanierung
Eine pauschale Antwort wäre unseriös, denn das Honorar hängt von mehreren Faktoren ab: von den anrechenbaren Kosten des Vorhabens, vom Schwierigkeitsgrad (die HOAI kennt fünf Honorarzonen), von den beauftragten Leistungsphasen und davon, ob im Bestand gebaut wird. Besondere Leistungen wie BIM-Modellierung oder Gutachten kommen gesondert hinzu.
Die Honorartafeln der HOAI sind Orientierungswerte. Das Honorar vereinbaren wir mit Ihnen vor Beginn in Textform, bezogen auf genau die Leistungen, die Sie beauftragen. Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, was Sie bekommen und womit Sie rechnen können.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungTragwerksplanung
Nein. Sie können nur die Phasen beauftragen, die Sie brauchen, zum Beispiel Entwurf und Genehmigung oder nur die Tragwerksplanung. Werden nicht alle Leistungsphasen übertragen, dürfen nach § 8 Absatz 1 HOAI auch nur die übertragenen berechnet werden. Die Vereinbarung erfolgt in Textform.
Bedenken sollten Sie, dass die Phasen aufeinander aufbauen. Wer etwa die Ausführungsplanung auslässt, riskiert Lücken auf der Baustelle. Wir sagen Ihnen offen, wo ein Weglassen sinnvoll ist und wo nicht.
Passende LeistungenEntwurf und VorplanungAusführungsplanung
06Weiterlesen
Architektur
Wir bringen Ihr Vorhaben genehmigungsfähig zu Papier, reichen es ein und begleiten das Verfahren bis zum Bescheid.
Architektur
Vor dem Kauf oder Projektstart klären, was zulässig ist, was es ungefähr kostet und ob es sich rechnet.
Architektur
Vom Anbau bis zur Aufstockung: Planung im Bestand beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme.
Ingenieurbau
Prüffähige Statik nach Eurocode für Neubau, Umbau und Bestand, entwickelt gemeinsam mit dem Entwurf.
Entwurf und Vorplanung
Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.