Architektur
Ausschreibung und Vergabe
Vergleichbare Angebote, ein nachvollziehbarer Preisspiegel und ein begründeter Vergabevorschlag.
05Architektur
01Überblick
Auf der Baustelle zeigt sich, ob die Planung hält. Wir überwachen die Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, den Verträgen, den Ausführungsplänen und den anerkannten Regeln der Technik. Wir führen Terminplan und Bautagebuch, prüfen Aufmaße und Rechnungen, kontrollieren die Kosten gegen die Verträge und organisieren die Abnahme einschließlich Mängelfeststellung.
Auch nach der Übergabe bleiben wir ansprechbar: Vor Ablauf der Verjährungsfristen begehen wir das Objekt und bewerten festgestellte Mängel. Zur Einordnung: Die Überwachung ist Leistungsphase 8 der Objektplanung. Die Funktion des verantwortlichen Bauleiters nach Landesrecht kann darüber hinausgehen und wird dann gesondert vereinbart.
Einordnung in die HOAI
Entspricht den Leistungsphasen 8 und 9 der Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI). Die Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach Landesrecht ist eine Besondere Leistung, soweit sie über Phase 8 hinausgeht. Die ingenieurtechnische Kontrolle des Tragwerks wird gesondert vereinbart.
02Leistungsumfang
8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.
03Leistungsphasen
Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.
Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.
LP 8
Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Auf der Baustelle wird kontrolliert, ob so gebaut wird, wie geplant und genehmigt. Kosten und Termine bleiben im Blick.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 9
Objektbetreuung
Die Verantwortung endet nicht mit der Übergabe: Mängel werden vor Ablauf der Verjährungsfristen gesichtet und bewertet.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
04Auftraggeber
Diese Leistung beauftragen vor allem:
Private Bauherren
Bauträger
Eigentümergemeinschaften bei Sanierungen
Gewerbliche Bauherren
05Häufige Fragen
Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.
Nicht ganz. Die Objektüberwachung (Bauüberwachung) ist Leistungsphase 8 der HOAI. Der verantwortliche Bauleiter ist eine Funktion nach der Landesbauordnung. Seine Aufgaben können über die Leistungsphase 8 hinausgehen. Die HOAI führt diese Tätigkeit deshalb als Besondere Leistung auf. Wir legen im Vertrag fest, welche Rolle wir übernehmen.
Die Grundleistungen der Tragwerksplanung enden nach § 51 HOAI mit Leistungsphase 6. Die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks ist eine Besondere Leistung. Sie kann zusätzlich beauftragt werden, etwa bei Umbauten mit Eingriffen in tragende Bauteile. Wir empfehlen das für Vorhaben, bei denen Fehler besonders folgenreich wären.
Mängelansprüche verjähren erst nach den vereinbarten oder gesetzlichen Fristen. Wir listen diese Fristen bei der Übergabe auf und begehen das Objekt vor Ablauf. So lassen sich Mängel noch rechtzeitig gegenüber den ausführenden Firmen geltend machen. Die fachliche Bewertung von Mängeln ist Teil der Leistungsphase 9.
06Weiterlesen
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