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05Architektur

Bauleitung und Objektüberwachung auf Ihrer Baustelle

Wir überwachen die Ausführung, kontrollieren Kosten und Termine und führen Sie bis zur mängelfreien Übergabe.
  • LP 8–9
  • Architektur
  • Deutschlandweit

01Überblick

Worum es geht

Auf der Baustelle zeigt sich, ob die Planung hält. Wir überwachen die Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, den Verträgen, den Ausführungsplänen und den anerkannten Regeln der Technik. Wir führen Terminplan und Bautagebuch, prüfen Aufmaße und Rechnungen, kontrollieren die Kosten gegen die Verträge und organisieren die Abnahme einschließlich Mängelfeststellung.

Auch nach der Übergabe bleiben wir ansprechbar: Vor Ablauf der Verjährungsfristen begehen wir das Objekt und bewerten festgestellte Mängel. Zur Einordnung: Die Überwachung ist Leistungsphase 8 der Objektplanung. Die Funktion des verantwortlichen Bauleiters nach Landesrecht kann darüber hinausgehen und wird dann gesondert vereinbart.

Einordnung in die HOAI

Entspricht den Leistungsphasen 8 und 9 der Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI). Die Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach Landesrecht ist eine Besondere Leistung, soweit sie über Phase 8 hinausgeht. Die ingenieurtechnische Kontrolle des Tragwerks wird gesondert vereinbart.

02Leistungsumfang

Was Sie erhalten

8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.

  1. 01Überwachung der Ausführung gegen Genehmigung, Verträge und Pläne
  2. 02Terminplan, Bautagebuch und Koordination der Beteiligten
  3. 03Gemeinsames Aufmaß, Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle
  4. 04Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  5. 05Organisation der Abnahme mit Mängelfeststellung und Abnahmeempfehlung
  6. 06Überwachung der Mängelbeseitigung
  7. 07Übergabe, Dokumentation und Liste der Verjährungsfristen
  8. 08Begehung vor Ablauf der Verjährungsfristen und fachliche Bewertung von Mängeln

03Leistungsphasen

Wo „Bauleitung“ in der HOAI steht

Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.

Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.

  • LP 8

    Bauen begleiten

    Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

    Auf der Baustelle wird kontrolliert, ob so gebaut wird, wie geplant und genehmigt. Kosten und Termine bleiben im Blick.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Überwachte Bauausführung mit dokumentiertem Bauablauf
    • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung
    • Organisierte Abnahme mit Mängelliste und Abnahmeempfehlung
    • Dokumentation und Übergabe

    Architektur in dieser Phase

    • Ausführung gegen Genehmigung, Verträge, Pläne und Regeln der Technik überwachen
    • Terminplan, Bautagebuch, gemeinsames Aufmaß und Rechnungsprüfung
    • Kostenkontrolle und Kostenfeststellung
    • Abnahme organisieren und Überwachen der Mängelbeseitigung
  • LP 9

    Nach der Übergabe

    Objektbetreuung

    Die Verantwortung endet nicht mit der Übergabe: Mängel werden vor Ablauf der Verjährungsfristen gesichtet und bewertet.

    Das halten Sie am Ende in der Hand

    • Begehung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
    • Fachliche Bewertung festgestellter Mängel
    • Zeitlich begrenzt: längstens fünf Jahre ab Abnahme

    Architektur in dieser Phase

    • Mängel fachlich bewerten, die innerhalb der Verjährungsfristen auftreten, längstens bis zu fünf Jahre nach Abnahme
    • Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfristen gegenüber den ausführenden Firmen
    • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

04Auftraggeber

Für wen wir das tun

Diese Leistung beauftragen vor allem:

  • 01

    Private Bauherren

  • 02

    Bauträger

  • 03

    Eigentümergemeinschaften bei Sanierungen

  • 04

    Gewerbliche Bauherren

05Häufige Fragen

Fragen zu „Bauleitung“

Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.

Nicht ganz. Die Objektüberwachung (Bauüberwachung) ist Leistungsphase 8 der HOAI. Der verantwortliche Bauleiter ist eine Funktion nach der Landesbauordnung. Seine Aufgaben können über die Leistungsphase 8 hinausgehen. Die HOAI führt diese Tätigkeit deshalb als Besondere Leistung auf. Wir legen im Vertrag fest, welche Rolle wir übernehmen.

Die Grundleistungen der Tragwerksplanung enden nach § 51 HOAI mit Leistungsphase 6. Die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks ist eine Besondere Leistung. Sie kann zusätzlich beauftragt werden, etwa bei Umbauten mit Eingriffen in tragende Bauteile. Wir empfehlen das für Vorhaben, bei denen Fehler besonders folgenreich wären.

Mängelansprüche verjähren erst nach den vereinbarten oder gesetzlichen Fristen. Wir listen diese Fristen bei der Übergabe auf und begehen das Objekt vor Ablauf. So lassen sich Mängel noch rechtzeitig gegenüber den ausführenden Firmen geltend machen. Die fachliche Bewertung von Mängeln ist Teil der Leistungsphase 9.

06Weiterlesen

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