Architektur
Ausführungsplanung
Aus dem genehmigten Entwurf werden Pläne und Details, nach denen Handwerker eindeutig bauen können.
04Architektur
01Überblick
Gute Pläne helfen nur, wenn die Angebote vergleichbar sind. Deshalb beschreiben wir die Leistungen nach Gewerken in Leistungsverzeichnissen, ermitteln die Mengen aus der Ausführungsplanung und stellen die Vergabeunterlagen zusammen. Die Angebote der Firmen prüfen wir rechnerisch und fachlich und stellen sie in einem Preisspiegel gegenüber.
Sie sehen, wofür welcher Preis angesetzt ist, und erhalten einen begründeten Vergabevorschlag. Abweichungen von der Kostenberechnung benennen wir offen, solange noch Alternativen möglich sind. Wo sich Leistungen im Bestand schwer beschreiben lassen, benennen wir die zugrunde gelegten Annahmen ausdrücklich. Bei Bedarf führen wir Bietergespräche und bereiten die Verträge vor. Die Entscheidung, wen Sie beauftragen, treffen Sie.
Einordnung in die HOAI
Entspricht den Leistungsphasen 6 und 7 der Objektplanung. Die Tragwerksplanung liefert zu Phase 6 Mengen und Beiträge zum Leistungsverzeichnis des Tragwerks (§ 51 HOAI); die Mitwirkung bei der Vergabe ist dort nur als Besondere Leistung vorgesehen.
02Leistungsumfang
8 Bausteine. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir vor dem Auftrag.
03Leistungsphasen
Die dunklen Abschnitte des Balkens zeigen die Phasen, die diese Leistung berührt. Die Breite entspricht der Gewichtung der Phase im Honorar nach HOAI, einem Anteil und keinem Preis.
Die Prozentwerte zeigen, wie die HOAI die Phasen im Honorar gewichtet. Sie sind Anteile, keine Preise. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1 bis 6; ihre Phasen 7 bis 9 sind Besondere Leistungen.
LP 6
Vorbereitung der Vergabe
Leistungen werden so beschrieben und mit Mengen unterlegt, dass Firmen vergleichbare Angebote abgeben können.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
LP 7
Mitwirkung bei der Vergabe
Angebote werden eingeholt, geprüft und verglichen. Sie erhalten einen begründeten Vorschlag, wen Sie beauftragen sollten.
Das halten Sie am Ende in der Hand
Architektur in dieser Phase
04Auftraggeber
Diese Leistung beauftragen vor allem:
Private Bauherren mit mehreren Gewerken
Bauträger
Gewerbliche Bauherren
05Häufige Fragen
Die Antworten beruhen auf der HOAI und, wo es um Bauordnungsrecht geht, auf den Landesbauordnungen. Für Ihr Vorhaben gilt das Recht des Bauorts.
Private Bauherren sind nicht verpflichtet, förmlich auszuschreiben. Mehrere vergleichbare Angebote einzuholen lohnt sich trotzdem, weil sich Preise und Leistungsumfang oft deutlich unterscheiden. Für öffentliche Auftraggeber gelten eigene Vergaberegeln, die wir bei Bedarf gesondert klären.
Nein. Entscheidend ist, ob alle Angebote dasselbe enthalten. Der Preisspiegel zeigt, wo Positionen fehlen, abweichen oder auffällig niedrig kalkuliert sind. Wir bewerten das und sagen Ihnen, welches Angebot aus fachlicher Sicht belastbar ist. Entscheiden müssen am Ende Sie.
Ganz ausschließen lassen sie sich nicht, besonders bei Umbauten. Je vollständiger Planung und Leistungsverzeichnis sind, desto weniger offene Punkte bleiben für Nachträge. Berechtigte Nachtragsforderungen prüfen wir fachlich, wenn Sie es wünschen.
06Weiterlesen
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Aus Ihren Anforderungen wird ein Konzept, das Sie vergleichen und beurteilen können: mit Varianten, Kostenrahmen und Tragwerksidee.
Ausschreibung und Vergabe
Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen offen, welche Schritte nötig sind und welche nicht.